
Viele WEG-Eigentümer wissen nicht genau wie ein Verwalterwechsel konkret funktioniert. Was muss wann passieren? Wer muss zustimmen? Und warum braucht es einen Beschluss bevor überhaupt ein Vertrag unterschrieben werden kann?
Diese Seite erklärt den Ablauf bei CaMa Immobilien – transparent, ohne Überraschungen.
Schritt 1 – Erstkontakt und Kennenlernen
Am Anfang steht ein unverbindliches Kennenlerngespräch. Wir möchten das Objekt verstehen – Größe, Zustand, aktuelle Situation, was bisher nicht funktioniert hat. Ihr möchtet wissen wer wir sind, wie wir arbeiten und was uns von anderen Hausverwaltungen unterscheidet.
Das Gespräch kann telefonisch, per Videocall oder vor Ort stattfinden. Es kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Wichtig: Wir möchten nach Möglichkeit alle Eigentümer der Gemeinschaft kennenlernen, nicht nur einen. Eine WEG-Verwaltung ist kein Auftrag zwischen zwei Personen – sie betrifft alle Eigentümer. Wer von Anfang an dabei ist, hat später weniger offene Fragen und die Zusammenarbeit startet besser.
Schritt 2 – Interne Abstimmung der Eigentümergemeinschaft
Nach dem Kennenlernen entscheidet die Eigentümergemeinschaft intern ob sie mit CaMa Immobilien in die nächste Runde gehen möchte. Das ist euer Prozess – wir mischen uns da nicht ein.
Was wir in dieser Phase anbieten: Fragen beantworten, ein schriftliches Angebot erstellen und bei Bedarf nochmals das Gespräch suchen. Druck machen liegt uns fern – eine WEG die sich aus Überzeugung entscheidet ist langfristig die bessere Zusammenarbeit.
Schritt 3 – Beschluss in der Eigentümerversammlung
Ohne Beschluss kein Vertrag. Das ist keine Formalität, sondern gesetzliche Grundlage nach § 26 WEG. Die Bestellung eines neuen Verwalters muss durch Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung erfolgen.
Was das konkret bedeutet:
- Die Eigentümerversammlung muss ordnungsgemäß einberufen werden
- Der Tagesordnungspunkt „Bestellung neuer Verwalter“ muss klar angekündigt sein
- Eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht aus
- Der Beschluss muss protokolliert werden
Falls noch kein Termin für eine Eigentümerversammlung ansteht, kann eine außerordentliche Versammlung einberufen werden. Wir helfen dabei, den Ablauf vorzubereiten.
Schritt 4 – Verwaltervertrag
Nach dem Beschluss wird der Verwaltervertrag aufgesetzt und unterschrieben. Der Vertrag regelt Leistungsumfang, Laufzeit, Vergütung und Kündigungsmodalitäten.
Unser Vertrag ist transparent aufgebaut – keine versteckten Zusatzleistungen, keine automatischen Verlängerungen ohne Ankündigung, keine unklaren Klauseln. Was drinsteckt, besprechen wir vorher offen.
Ohne den Beschluss aus Schritt 3 wird kein Vertrag unterschrieben – auch nicht auf Drängen einzelner Eigentümer. Das schützt alle Beteiligten.
Schritt 5 – Vollmachten und Übergabe
Nach der Vertragsunterzeichnung beginnt die operative Übergabe. Dazu gehören:
- Vollmachten für Bankkonten, SEPA-Mandate und Versorgerverträge
- Übergabe aller Unterlagen durch die bisherige Verwaltung
- Übernahme des WEG-Kontos – das Konto gehört der Gemeinschaft, nicht der alten Verwaltung
- Zugangsdaten zu Portalen, Hausmeisterdiensten und Dienstleistern
- Schlüssel, Protokolle, laufende Verträge
Die alte Verwaltung ist nach § 18 Abs. 3 WEG zur Herausgabe aller Unterlagen verpflichtet. Was konkret herausgegeben werden muss erklären wir in unserem Ratgeber Welche Unterlagen muss die alte Hausverwaltung herausgeben?
Die Übergabe dauert in der Regel zwei bis vier Wochen – abhängig davon wie kooperativ die bisherige Verwaltung ist. Wir koordinieren diesen Prozess für euch.
Was wir von einem guten Start erwarten
Ein Verwalterwechsel funktioniert besser wenn alle Eigentümer von Anfang an informiert und eingebunden sind. Wer sich übergangen fühlt, stellt später Fragen die schon längst beantwortet hätten sein können.
Deshalb ist unser Ansatz: lieber einmal mehr das Gespräch suchen, alle mitnehmen und transparent erklären was wann warum passiert. Das kostet am Anfang etwas mehr Zeit – spart aber Reibung in der laufenden Zusammenarbeit.
Verwalterwechsel in Ihrer Stadt
Wir begleiten WEGs und Eigentümer durch den Verwalterwechsel in der gesamten Region – persönlich vor Ort und digital erreichbar. Unsere Stadtseiten mit weiteren lokalen Informationen:
Hausverwaltung Nordhorn
Hausverwaltung Lingen
Hausverwaltung Rheine
Hausverwaltung Gronau
Hausverwaltung Münster
Hausverwaltung Kreis Steinfurt
Hausverwaltung Grafschaft Bentheim
Hausverwaltung Emsland
Jetzt den ersten Schritt machen
Der unverbindliche Erstkontakt kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wir freuen uns auf das Kennenlernen – am liebsten mit allen Eigentümern gemeinsam.
Weitere Newseinträge
Dachinspektion, Vermarktung & Schadensdokumentation per Drohne
Für Mietinteressenten ist eine Besichtigungsgebühr tabu. Wir klären auf.
Keine Provision mehr für Verwalter, die zugleich vermitteln. Das BGH-Urteil vom Mai 2026 einfach erklärt.

