Hausverwaltung in Münster kündigen - Fristen und nächste Schritt

Hausverwaltung in Münster kündigen – Fristen und nächste Schritte

Sie möchten Ihre Hausverwaltung in Münster kündigen – aber wissen nicht genau wie das geht, welche Fristen gelten und was danach zu tun ist? Das ist häufiger als man denkt. Viele Eigentümer und WEGs in Münster zögern einen Wechsel hinaus weil der Prozess undurchsichtig wirkt.

In diesem Artikel erklären wir Schritt für Schritt wie die Kündigung der Hausverwaltung in Münster abläuft – rechtssicher und ohne unnötige Verzögerungen.

Häufige Fragen zur Kündigung der Hausverwaltung in Münster

Ja – nach § 26 WEG kann die Eigentümergemeinschaft den Verwalter jederzeit per Mehrheitsbeschluss abberufen. Ein wichtiger Grund ist nicht erforderlich.

Eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung reicht aus.

Das WEG-Konto gehört der Gemeinschaft – nicht der Verwaltung. Es wird auf die neue Verwaltung umgeschrieben. Die alte Verwaltung hat keinen Anspruch auf Einbehaltung von Guthaben.

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich – auch vor Ablauf der regulären Frist. Im konkreten Fall empfehlen wir einen Fachanwalt für WEG-Recht einzuschalten.

Ja – wir begleiten Eigentümer und WEGs in Münster durch den gesamten Wechselprozess. Digital aufgestellt, persönlich erreichbar, bereits ab zwei Wohneinheiten. Mehr dazu auf unserer Seite zur Hausverwaltung Münster.

Bei Ein- oder Auszügen während des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung zeitanteilig erstellt werden. Gerade in Münster mit hoher Mieterfluktuation durch Studierende ist das ein häufiges Thema. Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt das automatisch.

Abberufung und Kündigung – zwei verschiedene Dinge

Das ist der häufigste Irrtum beim Verwalterwechsel in Münster. Bei einer WEG gibt es zwei getrennte Schritte:

1. Abberufung
die Eigentümergemeinschaft enthebt den Verwalter seines Amts per Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung nach § 26 WEG. Das geht jederzeit und ohne wichtigen Grund.

2. Kündigung des Verwaltervertrags
der schuldrechtliche Vertrag muss separat gekündigt werden. Hier gelten die vereinbarten Fristen.

Das bedeutet: Auch nach der Abberufung kann der Verwalter noch Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Vertrags haben. Seit der WEG-Reform 2020 ist die maximale Vertragslaufzeit auf 3 Jahre begrenzt.

Bei der Mietverwaltung gibt es keine Abberufung – hier zählt nur die vertragliche Kündigung.

Welche Kündigungsfristen gelten in Münster?

Die Kündigungsfrist hängt vom Verwaltervertrag ab. Üblich sind:

  • 3 Monate zum Quartalsende – eher selten
  • 12 Monate zum Jahresende bzw. Laufzeit – häufig
  • Jederzeit mit sofortiger Wirkung – nur bei wichtigem Grund

Gerade in Münster wo viele Hausverwaltungen mit langen Vertragslaufzeiten arbeiten lohnt es sich den Vertrag genau zu prüfen – besonders auf automatische Verlängerungsklauseln.

Schritt für Schritt: So kündigen Sie in Münster richtig

Schritt 1 – Verwaltervertrag prüfen
Kündigungsfrist, Laufzeit und Verlängerungsklauseln genau lesen. Frühestmögliches Kündigungsdatum notieren.

Schritt 2 – Abberufungsbeschluss fassen (WEG)
Tagesordnungspunkt in der Eigentümerversammlung aufnehmen – einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen reicht.

Schritt 3 – Kündigung schriftlich aussprechen
Per Einschreiben – mit konkretem Datum und gewünschtem Vertragsende.

Schritt 4 – Neue Hausverwaltung suchen
Idealerweise parallel zur Kündigung damit keine Lücke entsteht. Mehr dazu in unserem Artikel Hausverwaltung wechseln in Münster.

Schritt 5 – Übergabe einfordern
Nach § 18 Abs. 3 WEG muss die alte Verwaltung alle Unterlagen, Zugangsdaten und Konten herausgeben. Was genau erklären wir in unserem Artikel Welche Unterlagen muss die alte Hausverwaltung herausgeben?

Was nach der Kündigung in Münster zu tun ist

Neue Verwaltung beauftragen
rechtzeitig damit keine Verwaltungslücke entsteht. Gerade in Münster mit vielen aktiven WEGs und hoher Mieterfluktuation ist eine lückenlose Verwaltung wichtig.

Konten umschreiben
das WEG-Konto gehört der Gemeinschaft. Es wird auf die neue Verwaltung umgeschrieben – nicht neu eröffnet.

Dienstleister informieren
Versicherungen, Energieversorger, Hausmeisterdienste und andere Dienstleister über den Wechsel informieren.

Jahresabrechnung klären
wer erstellt die Abrechnung für den laufenden Zeitraum? Das sollte vor dem Wechsel klar vereinbart sein.

Warum viele Eigentümer in Münster zu lange warten

Münster hat einen aktiven Immobilienmarkt mit vielen Hausverwaltungen – aber nicht alle sind gleich gut aufgestellt. Viele Eigentümer und WEGs wissen nicht dass ein Wechsel einfacher ist als gedacht – und warten deshalb zu lange.

Warnsignale die zeigen dass es Zeit für einen Wechsel ist beschreiben wir in unserem Artikel Unzufrieden mit der Hausverwaltung?

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Sie möchten die Hausverwaltung in Münster kündigen und suchen einen zuverlässigen Nachfolger? Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Wir sind auch in Nordhorn, Lingen, Rheine, Emsbüren und Salzbergen für Sie da.

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